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Kfz-Versicherungen und damit auch Motorradversicherungen lassen sich je nach gebotener Deckung in mehrere Arten einteilen. Nachfolgend einige der gängigsten Arten der Kfz-Versicherung:

    1. Haftpflichtversicherung: Dies ist die einfachste Art der Kfz-Versicherung und deckt nur Schäden oder Verletzungen ab, die der Fahrer des Fahrzeugs anderen Personen oder Sachen zufügen kann. Sie umfasst keine Schäden am eigenen Fahrzeug des Fahrers oder an seinen Fahrgästen.
    2. Erweiterte Haftpflicht (Teilkasko): Diese Versicherungsart umfasst den Schutz einer Haftpflichtversicherung, deckt aber auch Schäden durch Verkehrsunfälle, Diebstahl, Brand und andere Risiken.
    3. Vollkaskoversicherung: Dies ist die umfassendste Versicherungsart und deckt sowohl Schäden an Dritten als auch Schäden am eigenen Fahrzeug des Fahrers ab, unabhängig davon, wer für den Unfall verantwortlich ist. Sie umfasst in der Regel auch Pannenhilfe und Hilfe zu Hause sowie weitere Zusatzoptionen.

Vollkaskoversicherungen können einen Selbstbehalt enthalten oder nicht; das ist ein Betrag, den der Versicherte im Schadenfall zahlen muss, bevor die Versicherung den Rest des Schadens übernimmt. Im Allgemeinen sind Vollkaskopolicen mit Selbstbehalt günstiger als solche ohne, da die Gesellschaft weniger Risiko trägt.

Es gibt unzählige Unterschiede zwischen den Policen einer und einer anderen Gesellschaft, ja sogar zwischen verschiedenen Varianten von Policen derselben Gesellschaft.

Einige der wichtigsten und nicht immer im Detail geprüften Deckungen sind:

    • Versicherungssumme bei Tod und Invalidität des Fahrers.
    • Schäden durch Witterung und Wildtiere.
    • Freie Werkstattwahl.
    • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: Einige Gesellschaften bieten einen zusätzlichen Prozentsatz auf den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall.
    • Reisehilfe: Sie verdient ein eigenes Kapitel, um die großen Unterschiede zwischen verschiedenen Gesellschaften und Policen zu beschreiben.
    • Usw.

Hinzu kommen selbstverständlich Unterschiede über die Deckungen hinaus, im Service, wie zum Beispiel:

    1. Die Wartezeiten bei Rückmeldungen aus dem Callcenter und von den Sachbearbeitern.
    2. Die Vereinbarungen mit ihren Gutachtern und ihren Werkstätten.
    3. Das Interesse von Anwaltskanzleien, die Rechte der Versicherten zu verteidigen, zum Beispiel beim Streit um den Wert eines Fahrzeugs, das als Totalschaden eingestuft wurde, gegenüber der Gesellschaft des Unfallverursachers, oder bei der Verteidigung der Verletzungen eines Insassen bei einem Unfall.
    4. Die Fähigkeit, Argumente anzuhören, wenn die Interessen der Gesellschaft und des Kunden aufeinanderprallen oder die Lösung in einer „Grauzone“ liegt.
    5. Die Anbindung an die verschiedenen Systeme von Gesellschaften, Werkstätten, Maklern usw.
    6. Die Teilnahme an Abkommen zwischen Gesellschaften oder Schadenregistern (TIREA, SINCO).

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